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Minus 50 Prozent! - Urteil: Gewerbemiete muss gekürzt werden

RECHTSANWALT / PROF. DR. RÖMERMANN - Wenn wir durch die Innenstädte bummeln, kann der Anblick traurig machen: Viele Geschäfte mussten wegen des Lockdowns schließen - und das für immer. Bleibt der Laden zu, bleibt auch die Kasse zu - Geschäftinhaber zwang das in den Existenzkampf. Corona-Hilfen hin oder her - die Mieten sogen weiterhin das Geld aus den eh schon leeren Taschen. Deshalb könnte das aktuelle Urteil vielen Gewerbemietern ein bisschen mehr Zuversicht schenken: Bei Gewerbeschließung wegen des Lockdowns muss die Miete angepasst werden - um 50 Prozent! Das klingt nach einer enormen Entlastung.
Ob es einen Haken gibt, warum es gerecht ist, das Risiko auf Mieter und Vermieter zu verteilen und wer davon profitieren kann, das erklärt uns nun Prof. Dr. Volker Römermann - er ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, für Arbeitsrecht und für Insolvenzrecht sowie Professor an der Humboldt Universität zu Berlin.

 
 
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Herr Prof. Dr. Römermann. Das OLG Dresden hat entschieden, dass Geschäftsmieten im Falle eines angeordneten Lockdowns um 50% reduziert werden können. Worauf basiert dieses Urteil und wie verbindlich ist es?
Es ist damit zu rechnen, dass es tausende Fälle in Deutschland gibt, in denen man sich einigen oder nicht einigen konnte. Wie sieht nach Ihrer Einschätzung die Rechtslage im Hinblick auf die gesamte Covid-Krise aus?
Wie sieht es aus, wenn die Geschäftstätigkeit teilweise eingeschränkt war – wenn etwa nur eine bestimmte Anzahl Kunden im Geschäft sein durften und es zu Umsatzeinbußen kam?
Können Sie das im Hinblick auf die Zeiten der Lockdowns etwas konkreter erläutern?
Was raten Sie Mietern und Vermietern?
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