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Hinweisgeber schützen: Am besten extern

DATENSICHERHEIT & DIGITALE AUFKLÄRUNG / ACHIM BARTH - Ab dem 01. Dezember droht jedem Unternehmen ab 250 Mitarbeitern ein Bußgeld, wenn sie das so genannte "Hinweisgeberschutzgesetz" nicht umgesetzt haben. Ab dem 17. Dezember gilt es dann für alle mit mehr als 50 Beschäftigten - dabei ist es egal ob mittelständisches Unternehmen, Behörde oder Großverein. Ratsam wäre es, die Sache in die Hand eines externen Experten zu legen, meint Achim Barth.
Er ist digitaler Aufklärer und berät Unternehmen, Behörden Verbände und Vereine in allen Belangen rund um Datenschutz, Arbeitssicherheit und das neue Hinweisgeberschutzgesetz.

 
 
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Herr Barth, was ist denn der Sinn von dem Gesetz?
Können kleinere Unternehmen sich um das Gesetz allein kümmern?
Also: eine externe Beratung mindestens - wenn nicht das Ganze Thema outsourcen?
Wer ist denn auf sowas überhaupt spezialisiert, auf so eine interne Meldestelle?
Bedeutet extern auch gleich: unabhängig, außerhalb der Firma - genau im Sinne des Gesetzes?
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