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Im Notfall entscheidet der Ehepartner – oder doch nicht?

GESUNDHEITSWESEN /SABINE FINKMANN – Stellt euch vor: Du kommst nach einem Schlaganfall ins Krankenhaus und bist nicht ansprechbar. Dein Ehemann oder deine Ehefrau steht am Krankenbett und sagt: „Ich entscheide jetzt für dich.“ Aber ist das erlaubt? Seit dem 1. Januar 2023 gibt es in Deutschland für genau solche Situationen eine gesetzliche Regelung: das sogenannte Ehegatten-Notvertretungsrecht. Es soll in medizinischen Notfällen eine Lücke schließen – aber es bedeutet keineswegs, dass Ehepartner automatisch in allen Angelegenheiten füreinander entscheiden dürfen. Was genau das Gesetz erlaubt und wo seine Grenzen liegen, darüber sprechen wir mit Sabine Finkmann. Sie ist Expertin im Gesundheitswesen.

 
 
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Frau Finkmann, was genau hat sich mit dem Ehegatten-Notvertretungsrecht seit 2023 geändert?
Was darf der Ehepartner denn konkret entscheiden?
Gibt es Situationen, in denen dieses Notvertretungsrecht nicht gilt?
Was bedeutet das konkret für Ärzte und Praxisteams?
Kann das Ehegatten-Notvertretungsrecht also eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ersetzen?
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